hessen-wohin hat geschrieben: eins vorne weg: ihr macht mich krank. Wirklich.
...
-wiedergutmachen kann man das Leid in der Tat nicht, aber müsste es den Hinterblieben nicht wie Hohn vorkommen, wenn z.B. der Mörder nach ein paar Jahren wieder drausen ist? Das wäre auch Hohn
jetzt wirds schlimm. Hast du dir mal die Fälle auf dieser Texas-Seite durchgelesen? Ermordert wegen 40, 50$. Eine 70-jährige wird zuhause überfallen und erschlagen. Ein Mädchen wird vergewaltigt, erdrosselt und dann hinter irgendeinen Busch geschmissen usw, die Liste ist ja lang. Aber für dich sind diese Täter ja alles arme Opfer. Widerwärtig sind nur die Familienangehörigen. Hast du dir schon mal überlegt, wie das ist, wenn einem das Kind umgebracht wird? Oder der Vater, oder die Schwester? Wenn dann die Angehörigen die Kraft finden, dem Mörder zu verzeihen, schön, aber wenn nicht? Kann man das verlangen? Wie kommst du überhaupt dazu, so über diese Menschen zu sprechen. Und glücklich sind die wenigsten, höchstens erleichtert.Saftpresse hat geschrieben: Richtiggehend widerwärtig ist es, wenn man im Fernsehen mitansehen muss, wie in den USA eine Todesstrafe vollstreckt wird und hinterher die Angehörigen am Rumflennen sind und sagen, WIE GLÜCKLICH sie doch sind, dass jetzt "Gerechtigkeit" geschehen ist etc.
Was soll das Hesse? Das Thema ist "Todesstrafe" und nicht, was für grässliche Verbrechen es auf der Welt gibt! Natürlich ist es abscheulich, was diese Menschen getan haben, aber das war nicht das Thema! Ich muss mich nicht erst zu den Verbrechen äußern, wenn ich etwas gegen die Todesstrafe sagen will. Dass die Täter "arme Opfer" sind, habe ich nicht gesagt. Das ist Polemik, mit der man den Bildzeitungsleser an die Wahlurne kriegt.
Es geht auch nicht darum, dass dem Mörder verziehen werden soll. Es geht um Strafrecht! Ich habe bereits mehrere Zitate von US-Amerikanern gehört, die eben sagten, sie seien "glücklich" und nicht nur "erleichtert" nach der Vollstreckung! Das finde ich ja so schlimm.
"Müsste es den Hinterbliebenen nicht wie Hohn vorkommen, wenn der Täter nach ein paar Jahren draußen ist?"
--Tut mir Leid, Hesse, aber genau das sind die Argumente, die man braucht, um den Stammtischwähler zu kriegen. "Nach ein paar Jahren draußen" - ts, es geht doch um lebenslange Freiheitsstrafe alternativ!
Mit der Strafe sollen - so schlimm es für Angehörige und geliebte Menschen ist, wenn jemand umgebracht wird - nicht die Angehörigen getröstet werden! Das Unrecht der Tat soll bestraft werden. Man kann das Strafmaß nicht dannach ausrichten, was die Hinterbliebenen irgendwann mal denken. Wie schon mal erwähnt, es ist ein rechtstaatliches Prinzip, dass die Opfer nicht über die Täter richten, weil das individuelle Leid für den Einzelnen immer unermesslich ist und nie wiedergutgemacht werden kann.
Zum Thema Opferschutz kann man natürlich auch einiges sagen. Aber hier ist das Thema Todesstrafe, ich will nicht zu weit vom Thema abkommen.
In der Tat muss ich mich Feldsalat anschließen (ich glaube, er war es), was "Kaboom" angeht.