"Engine of Aggression" - Satire vor Gericht

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Pelzer
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"Engine of Aggression" - Satire vor Gericht

Beitrag von Pelzer »

Forumsteilnehmer muss sich vor Gericht verantworten

Wegen Äußerungen in einem Diskussionsforum bei Telepolis muss sich ein Münsteraner vor Gericht verantworten. Am kommenden Mittwoch verhandelt das Amtsgericht Münster, weil er durch seinen Beitrag den Anschein erweckt haben soll, er billige die Terroranschläge von New York und Washington im September 2001.

Im Juni 2002 thematisierte das Magazin der Netzkultur Telepolis im Artikel Das Massaker, das nicht sein darf die mutmaßliche Tötung von Taliban durch die afghanische Nordallianz. Unter anderem gratuliert der Münsteraner in seinem Beitrag den "Mördern vom 11. 09. 2001"; sie hätten den Mut gefunden, am "wahren Abschaum" ein Massaker zu verüben. Der Beitrag schließt mit der Formulierung: "Wer Sarkasmus findet, der/die möge ihn bitte weiterverwenden."
dies prophylaktisch zur warnung an alle!

http://www.heise.de/newsticker/data/anw-05.01.03-002/
Zuletzt geändert von Pelzer am 7. Jan 2003, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Pikahuna Burger
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Beitrag von Pikahuna Burger »

Danke; nicht auszudenken wenn hier eine schreckliche Kariesepidemie umsichgreifen würde. Kann man denn ernsthaft für eine kontroverse Haltung bestraft werden? Ich dachte das gebe es nur in der Schule.
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terf
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Beitrag von terf »

Pelzer hat geschrieben:dies prophylaktisch zur warnung an alle!
werden sie's denn pelzen, petzer? äh... petzen, pelzer?
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Pelzer
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Beitrag von Pelzer »

so gut sollten sie mich inzwischen kennen! selbstverständlich werde ich sofort alles petzen!

hier http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/13907/1.html übrigens ein artikel zum fall, nachfolgend eine presseerklärung des übeltäters, der sich über satirefestes publikum bei seinem prozeß freuen täte. falls es hier münsteraner gibt.
Hallo!

Wie die meisten von euch wissen, findet Mittwoch morgen um 9 Uhr ein
Strafprozess gegen mich statt.
Heise hat schon einen Artikel dazu veröffentlicht:
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-05.01.03-002/

Anbei schicke ich euch meine Presseerklärung.

Ich würde mich im Prozess über BesucherInnen freuen, die mir wohlgesonnen
sind :-)

Schönen Gruß


Holger


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Muenster, den 04. Januar 2003



P r e s s e e r k l a e r u n g
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Am kommenden Mittwoch, dem 08. Januar 2003, stehe ich wegen angeblicher
Billigung von Mord vor Gericht. Meine Aeusserungen _gegen_ die
Verharmlosung eines Massakers an Kriegsgefangenen wird mir ausgelegt als
Billigung von Mord.

=> Termin: Mittwoch 08.01.2003, 09.00 Uhr
Amtsgericht Muenster, Gerichtsstrasse 2, Raum 185, I. Stockwerk,
48149 Muenster


Das "Magazin fuer Netzkultur" Telepolis veroeffentlichte im Juni 2002
einen Artikel ueber ein Kriegsmassaker, das mutmasslich von der
afghanischen Nordallianz an einigen tausend Kriegsgefangenen begangen
wurde - unterstuetzt durch Soldaten der USA und Grossbritanniens.
Im Diskussionsforum zu diesem Artikel lobte ein Unbekannter mit dem
Pseudonym "Engine_of_Aggression" das Massaker.
Diese Verherrlichung von Gewalt gegenueber Kriegsgefangenen habe ich
sarkastisch aufgegriffen, um sie mit vertauschten Rollen und ironisch
ueberspitzt zu erwidern. So habe ich die Grausamkeit von
"Engine_of_Aggression"s Text sowie die Grausamkeit kriegerischen Denkens
ueberhaupt vorgefuehrt.
Mir wird nun vorgeworfen, ich habe "zumindest billigend in Kauf
genommen, dass der 'unbefangene' Leser" meine "Aeusserungen als
Billigung der Terroranschlaege verstehen konnte".

(Der Diskussionsverlauf ist in Anlage 1 ausfuehrlicher dargestellt.)


Fuer Medien und Oeffentlichkeit ist dieses Verfahren aus mehreren
Gruenden interessant:

=> Im Verfahren wird es wohl um die Frage gehen, ob Menschen fuer einen
ironischen Text bestraft werden duerfen, nur weil nicht
auszuschliessen ist, dass der Text faelschlicherweise woertlich
verstanden werden kann.
Sind Satire, Ironie, Sarkasmus, Parodie usw. von der
Meinungsfreiheit ausgeschlossen?

=> Zweifellos ist es scharf zu verurteilen, wenn massenhaft unbeteiligte
Menschen getoetet werden, um bestimmte politische Ziele
durchzusetzen. Da sehe ich als ueberzeugter Kriegsgegner keinen
grundsaetzlichen Unterschied zwischen den Terroranschlaegen vom
11. September 2001 und dem Angriffskrieg gegen Afghanistan, den die
USA mit der afghanischen Nordallianz, mit Grossbritannien, mit der
BRD und anderen fuehrt.
Aber ueber den anti-afghanischen Angriff darf kontrovers
diskutiert werden, ueber den anti-us-amerikanischen Angriff ist
offenbar nur eine Meinung erlaubt.
Das Toeten in Afghanistan darf nicht nur gebilligt werden, es darf
sogar von hier mitgeplant und unterstuetzt werden. Das Toeten in den
USA hingegen darf hier noch nicht einmal Bestandteil einer
moeglicherweise missverstaendlichen (weil ironischen) Aeusserung
sein, die eine dritte Position bezieht: gegen Krieg _und_
Terrorismus, weil beides im Grunde das Gleiche ist.
Es ist erschreckend, wie die Justiz hier mit zweierlei Mass misst.
Deutsche Soldaten und Soldatinnen kaempfen wieder weltweit in
Kriegen, und "zu Hause" broeckelt die Meinungsfreiheit?

=> In den Ermittlungen gegen mich wurde auf illegale Datenbestaende
zugegriffen.
Der Internet-Provider T-Online hat ueber Monate hinweg meine
Internetverbindungsdaten aufbewahrt, ohne dass gegen mich ein
richterlicher Ueberwachungsbeschluss vorgelegen haette und ohne dass
die Aufbewahrung der Daten fuer Abrechnungszwecke noetig gewesen
waere.
Das praeventive Speichern von Kommunikationsdaten ohne besonderen
Anlass ist illegal, es ist unter Datenschutz-Gesichtspunkten ein
Skandal. Wenn staatliche Organe solche illegal einbehaltenen Daten
verwenden, ist das eher das Verhalten eines Ueberwachungsstaates, als
das Verhalten eines freiheitlichen Systems.
Dass Verbindungsdaten, die ohne Tatverdacht vorsorglich aufbewahrt
wurden, gerichtlich verwendet werden, um unerwuenschte politische
Aeusserungen zu bestrafen, waere gemeinhin wohl eher der StaSi (MfS,
Ministerium fuer Staatssicherheit der DDR) zugetraut worden, als
einem Gericht der Bundesrepublik.
(Die Illegalitaet der Datenbestaende ist in Anlage 2 genauer
erlaeutert.)

Ich wuerde mich freuen, wenn Sie das Verfahren gegen mich besuchen und
darueber berichten wuerden. Ich denke, es wird in Bezug auf
Meinungsfreiheit, kuenstlerische Freiheit, die Bewertung von
kriegerischer bzw. terroristischer Toetung, Datenschutz,
ueberwachungsstaatliche Tendenzen sowie Zensur des Internet ein
interessantes Verfahren werden.

Anhand der in Anlage 1 genannten Quellen sollte der Verlauf der
Diskussion deutlich werden, in der ich die kriminalisierte Aeusserung
abgegeben habe.
Anhand von Anlage 2 sollte deutlich werden, warum das Verwahren
meiner Verbindungsdaten illegal war.

Fuer eventuelle Rueckfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfuegung.
Abends und am Wochenende versuchen Sie gerne, mich telefonisch zu
erreichen.
Ansonsten stellen Sie am besten per E-Mail oder Fax Kontakt her.

Mit freundlichen Gruessen


Holger Voss


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Anlage 1
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Der Verlauf der Diskussion erschliesst sich aus folgenden Texten:

1. Neuber, Harald: "Das Massaker, das nicht sein darf"
redaktionell veroeffentlicht bei Telepolis
20.06.2002 (zwischen 00.00 und 01.12 Uhr)
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/12758/1.html
Der Autor schreibt ueber ein Massaker, das mutmasslich die
afghanische Nordallianz an Kriegsgefangenen veruebt hat. Die
Nordallianz soll bei diesem Massaker von Soldaten der
us-amerikanischen und der grossbritischen Armee unterstuetzt worden
sein. Mehrere tausend Menschen fielen, soweit bekannt, dem Massaker
zum Opfer.

in Reaktion auf 1.:
2. Engine_of_Aggression: "Da trifft es mal die Richtigen !"
offenes Diskussionsforum bei Telepolis
21.06.2002 04.52 Uhr
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?r ... m_id=30631
Der pseudonyme Autor gratuliert den Taetern zu dem von ihnen
veruebten Massaker.

in Reaktion auf 2.:
3. Voss, Holger: "EoA zum 11.9.2001.: Gratulation! Das Boese wurde mit
der Wurzel ausgerissen!"
offenes Diskussionsforum bei Telepolis
21.06.2002 23.21 Uhr
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?r ... m_id=30631
Ich uebernehme verschiedene Formulierungen aus 2., vertausche aber
die Rollen von USA = Opfer und Taliban = Taeter, um die
menschenverachtende Brutalitaet von 2. vorzufuehren. Obwohl der Text
offensichtlich ironisch-ueberspitzt ist, weise ich noch ausdruecklich
darauf hin, dass er moeglicherweise Sarkasmus enthaelt.


Bitte lesen Sie die genannten Texte selbst, um sich einen eigenen
Eindruck zu verschaffen.


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Anlage 2
----------

Ich habe (und hatte zum Zeitpunkt des umstrittenen Schreibens) beim
Internet-Provider T-Online einen Flatrate-Tarif. Ich zahle also
unabhaengig von der genauen Internetnutzung monatlich einen pauschalen
Betrag. Fuer Abrechnungszwecke ist es daher voellig belanglos, wann
genau ich den Internet-Zugang genutzt habe und welche Internet-Adresse
ich jeweils verwendet habe.

Parapraph 6 Abs. 2 TDDSG (Teledienstedatenschutzgesetz):
"Zu loeschen hat der Diensteanbieter
1. Nutzungsdaten fruehestmoeglich, spaetestens unmittelbar nach Ende der
jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt,
2. Abrechnungsdaten, sobald sie fuer Zwecke der Abrechnung nicht mehr
erforderlich sind [...]"

Dass diese Pflicht zur Loeschung von Verbindungsdaten eindeutig fuer
Flatrate-KundInnen gilt, macht auch das Bundeswirtschaftsministerium
deutlich:
Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie: e-f@cts.
Informationen zum E-Business. Ausgabe 09/Februar 2002. Seite 6
("Datenschutz"):
"Nicht mehr benoetigte Daten loeschen
Benoetigt der Diensteanbieter die Nutzungsdaten allerdings fuer diese
Zwecke [gemeint sind Abrechnungszwecken; HV] nicht mehr, so muss er sie
loeschen. Und zwar sogar direkt nach einer Bestellung oder einem
Auftrag, falls ein Kunde einen Dienst pauschal nutzt, also unabhaengig
von Umfang oder Art der Nutzung (z. B. Flatrate)."
(http://www.bmwi.de/Homepage/download/in ... acts09.pdf)

Auch die Fachpresse bestaetigt diese Einschaetzung:
Holger Bleich und Joerg Heidrich: "Ach wie gut, dass niemand
weiss ...". c't 19/2002, S. 124 ff.:
"Umgekehrt duerfen aufgrund des allgemeinen datenschutzrechtlichen
Grundsatzes der Datensparsamkeit aber keine Informationen ueber die
Nutzung von Flatrates gespeichert werden, da diese fuer eine Abrechnung
eben gerade nicht relevant sind."
(http://www.heise.de/ct/02/19/124/)

Die Datensammlung durch T-Online wurde auch von staatlichen Stellen als
illegal geruegt. Geaendert hat sich offenbar bisher nichts:
Holger Bleich und Joerg Heidrich: "Ach wie gut, dass niemand
weiss ...". c't 19/2002, S. 124 ff.:
"Das fuehrt zurueck zum eingangs erwaehnten T-Online-Fall:
Ausgerechnet der groesste deutsche Zugangs-Provider bewahrt saemtliche
so genannte 'Nutzungsdaten' der Kunden nach eigenen Angaben 80 Tage lang
auf - auch die der Nutzer einer T-DSL-Flatrate. Aus diesem Grund haben
die Datenschuetzer T-Online laengst im Visier. Seit Anfang dieses Jahres
[2002; HV] versucht das Regierungspraesidium Darmstadt als zustaendige
Aufsichtsbehoerde, T-Online dazu zu bewegen, sich datenschutzkonform zu
verhalten."
(http://www.heise.de/ct/02/19/124/)

Die Einschaetzung durch einen auf Datenschutz spezialisierten
Rechtsanwalt:
Holger Bleich und Joerg Heidrich: "Ach wie gut, dass niemand
weiss ...". c't 19/2002, S. 124 ff.:
"Fuer Datenschutzexperten wie den Rechtswanwalt Stefan Jaeger ist die
Sachlage eindeutig: 'T-Online handelt hier rechtswidrig.'"
(http://www.heise.de/ct/02/19/124/)
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Ryan
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Beitrag von Ryan »

Hoch lebe Holger Voss. Er möge der Telekom zeigen, wo der Hammer bzw. die Tastatur hängt.

Hoffe nur, dass sowas bei uns nicht zur Tagesordnung gehört... Muss mich irgendwann mal schlau machen.
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terf
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Beitrag von terf »

Ryan hat geschrieben:Hoffe nur, dass sowas bei uns nicht zur Tagesordnung gehört...
im vom voss zitierten c't-artikel steht auch, daß mein ehemaliger (und hoffentlich auch wieder zukünftiger) provider qsc die daten einen tag nach beendigung der verbindung löscht. das hatte mich sehr gefreut.

ps: auweia, eigentlich ist das ja alles off-topic!
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Pelzer
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Beitrag von Pelzer »

sie haben recht, terf, ich hab den strang mal geteilt.

heute geht's weiter: ein bericht bei spiegel online unter http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/ ... 10,00.html
- wenn man denn einen artikel lesen will, der mit "Im schönen Münster" beginnt und mit "An einer Antwort auf diese Frage versuchte sich daraufhin" noch lange nicht zu ende ist.
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Ryan
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Beitrag von Ryan »

Doch Michael Schlechtriem, Sprecher von T-Online, kann das im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE nicht verstehen: Die Nutzung der Daten erfolge "in Anlehnung" an das Bundesdatenschutzgesetz und andere Vorschriften, sagt er.
Aha, in Anlehnung; also nicht absolut gesetzeskonform, eher nach eigener Auslegung?
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Frank N.
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Beitrag von Frank N. »

Diese Anzeige halte ich für höchst bedenklich und hoffe, daß das Gericht die Weitergabe der IP für rechtswidrig ansieht. Falls das Gericht diesen Voss schuldig spricht, kann man sich auf eine Lawine von ähnlichen Klagen einstellen. Wie mag es wohl generell mit Beleidigungen gegenüber anderen Teilnehmern in einem Internetforum aussehen? Anbei mal eine kleine Auswahl, von "Ansichten" aller Art, die in einem eher als serös einzustufenden Forum geäußert werden: (P.S.: Von mir ist zum Glück nichts dabei :wink: )
http://www.politikforum.de/forum/showth ... genumber=1
bob
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Beitrag von bob »

au, t-online flat bin ich auch...

wo es mal am faschismus-thread hing - mit wie viel hitler und hakenkreuzen kann ich in so einem forum eigentlich um mich werfen, ohne dass es einen richtigen ärger gibt - oder sind die grenzen eher fliessend ??
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Ryan
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Beitrag von Ryan »

Und was geschieht jetzt mit den Leutchen der <A HREF="http://www.heise.de/newsticker/data/uma-07.01.03-000/" TARGET="_blank">Polizeidienststelle im hessischen Hersfeld-Rotenburg</A>? Das geht doch auch in gewisser Weise in die Richtung "Was darf Satire?".
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Frank N.
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Beitrag von Frank N. »

Ryan hat geschrieben:Und was geschieht jetzt mit den Leutchen der <A HREF="http://www.heise.de/newsticker/data/uma-07.01.03-000/" TARGET="_blank">Polizeidienststelle im hessischen Hersfeld-Rotenburg</A>? Das geht doch auch in gewisser Weise in die Richtung "Was darf Satire?".
Finden Sie? Hier geht es doch eher um Verletzung einer Sorgfaltspflicht, die Gästbuchbetreiber ja auch haben, m.E. nach aber eher inhaltlich und nicht in Bezug auf die Providerwahl.
Oder Sie meinen das (mal wieder) ironisch und ich merke es (mal wieder) nicht... :oops:
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Ryan
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Beitrag von Ryan »

Nein, ich habe eigentlich gedacht, ob denn Heise SO über die Polizei schreiben darf. :wink:
???

Nun ja

Beitrag von ??? »

:?: Ich denke Herr Voss hat sich da wohl ein wenig vergaloppiert!
Brutalmöglichst natürlich!
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Pikahuna Burger
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Beitrag von Pikahuna Burger »

Frank N. hat geschrieben:Diese Anzeige halte ich für höchst bedenklich und hoffe, daß das Gericht die Weitergabe der IP für rechtswidrig ansieht. Falls das Gericht diesen Voss schuldig spricht, kann man sich auf eine Lawine von ähnlichen Klagen einstellen. Wie mag es wohl generell mit Beleidigungen gegenüber anderen Teilnehmern in einem Internetforum aussehen?(...)
Dem kann ich mich nur anschließen. Wenn man sich nur mal vorstellt Gerhard hätte uns angezeigt, oder WK300. Das war zwar größtenteils unbedenklich, aber ein paar Sachen waren trotzdem dabei. Wir sollten alle innehalten und für alle Verständnis zeigen, die so eine Schwache Psyche haben, daß sie sich sich Beleidigungen zu Herzen nehmem. Das sind wirklich arme Menschen.
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